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ANDERE LEISTUNGEN
Neben den reinen Architektenaufgaben gibt es natürlich
noch andere Leistungen, die im Zuge der Erlangung der Baugenehmigung
oder auch des Bauens selbst notwendig sind. Dies sind insbesondere
die sog. bautechnischen
Nachweise (Statik, Nachweis nach Energieeinsparverordnung,
Schallschutznachweis etc.) und die Lagepläne zum Bauantrag.
Bei der Baudurchführung ist es, in Abhängigkeit von
der Bauaufgabe, evtl. erforderliche einen Sicherheitskoordinator einzuschalten.
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Abgeschlossenheit
und Abgeschlossenheitsbescheinigungen:
Sie haben ein Mehrfamilienhaus und wollen die Wohnungen
als Eigentumswohnungen verkaufen. Dazu benötigen Sie
ein Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß Wohnungseigentumsgesetz
(WEG). |
BLOWER DOOR MESSUNGEN
Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und damit auch an die Luftdichtheit von Gebäuden sind mit der Wärmeschutzverordnung WSVO ´95 und der EnEV von 2002 immer weiter verschärft worden.
Wir führen Blower Door Messungen, mit denen die Luftdichtheit von Gebäuden (Neu- aber auch Altbauten) geprüft werden kann, durch.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie > hier..... |