BLOWER DOOR MESSUNGEN  


Luftdichtheit von Gebäuden:

Am 01. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten.
Diese sieht vor, dass bei Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle die anzusetzende Luftwechselrate n für die Berechnung des Jahres – Primärenergiebedarfs von 0,7 auf 0,6 gesenkt werden darf.
Daraus resultieren zulässige Abminderungen für den Lüftungswärmeverlust.
Somit kann allein durch eine Luftdichtheitsmessung, dem so genannten Blower – Door – T est, der Jahres – Primärenergiebedarf um ca. 7 % gesenkt werden.

Dies stellt die kostengünstigste Optimierungsmöglichkeit des Energiebedarfes dar.

 

Prüfung der Luftdichtheit

Geprüft wird die normgerechte Luftdichtheit nach DIN  4108-7, mit dem  „Blower-Door“ Verfahren nach DIN/EN 13829 und unter Benutzung zusätzlicher Messtechniken. Eine computergestützte Auswertung, sowie die Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse mit Zertifikat gehören zum Leistungsumfang.
Die Prüfeinrichtung (Infiltec E3) entspricht der ISO 9972.

Das Prüfgerät besteht im wesentlichen aus einem flexiblen Rahmen, einer Abdeckplane und dem Ventilator. Dieses wird in den Rahmen der Haustür, einer Terrassentür oder einem Fenster eingebaut. Der Ventilator des Gerätes erzeugt dann im Gebäude einen Über- bzw. Unterdruck von 50 Pa (entspricht dem Druck der Windstärke 5). Dadurch wird austretende bzw. nachströmende Luft messbar.
Der Wert, der auf einer Skala abgelesen wird, gibt das in das Gebäude nachströmende Luftvolumen an. Bezieht man diesen Volumenstrom bei festgelegten, definierten Druckdifferenzen auf das jeweilige Gebäudeinnenvolumen, so erhält man die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder- und Gebäudevolumen.
Die DIN V 4108 T 7 qualifiziert diese Gebäudekennziffer als sogenannten n 50-Wert bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa).
Über die Feststellung des Messergebnisses hinaus, ist es i.d.R. sinnvoll eine Leckageortung durch zu führen.
Dabei wird bei einem Unterdruck von 50 Pa eine gründliche Gebäudebegehung gemacht. Mit einem Thermo-Anemometer können dabei Temperaturen und vor allem Luftgeschwindigkeiten gemessen und Luft- und Zugrichtungen festgestellt werden.

 

 

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Wesentliche bauphysikalische Begriffserläuternungen

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