Honoraranspruch des Architekten:
Der Honoraranspruch der Architekten ist in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
In der HOAI ist folgendes festgesetzt:
1. Einteilung der Bauaufgabe nach Schwierigkeitsgrad (1-5)
2. Honorartabelle gemäß § 16
3. Anteilige Prozentsätze für die jeweiligen Leistungen
Hier können Sie sich die gesamte HOAI als pdf-File downloaden, bzw. den Teil I-IV mit €-Angaben.
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